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Pensionsanpassung  Grafik: fotocrew - fotolia.com

Pensionsanpassung 2015

geltend für Pensionen aus der Pensionsversicherung (z.B. ASVG)
und für Ruhebezüge der Bundesbeamten und pragm. Pflichtschullehrer

1,7 % für alle ?

Ruhebezüge und Pensionen
auf die erstmals vor dem 1.1.2014 *) Anspruch bestanden hat
sowie auf Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenpensionen

Achtung Ausnahme - Sonderanpassung!
Bei vor dem 1. Jänner 1955 geborenen Bundes-Beamtenpensionisten wirkt erstmals die Sonderanpassung nach § 41 Abs. 3 Pensionsgesetz. Sie ist bei den ersten drei Anpassungen ihrer Ruhebezüge oder der von diesen abgeleiteten Versorgungsbezüge anzuwenden und verursacht eine Deckelung der Anpassung mit dem Wert von 60% der geltenden Höchstbeitragsgrundlage ASVG (2015 = € 4.650.-)  € 2.790,-. Bei der Anpassung per 1. Jänner 2015 sind Ruhebezüge betroffen, die erstmals 2011, 2012 oder 2013 gebührt haben und die brutto höher als € 2.790,-- sind. Sie erhalten als Anpassung einen monatlichen FIXBETRAG von € 47,43.

Quelle: Rundschreiben des BKA vom 17. November 2014 (GZ BKA-920.800/0029-III/5/2014).

Ausnahme für Neupensionisten *)
Die erstmalige Anpassung eines Ruhebezuges ist gemäß § 41 Abs. 2 PG 1965 erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Beginn des Anspruches zweitfolgenden Kalenderjahres vorzunehmen. Zum 1. Jänner 2015 sind daher nur Ruhebezüge anzupassen, die bis zum 1. Dezember 2013 angefallen sind; ab 1. Jänner 2014 angefallene Ruhebezüge sind dagegen erstmals mit 1. Jänner 2016 anzupassen.

Derzeit laufen intensiv Bemühungen, diese Benachteiligungen zu beseitigen!


Gesetzliche Basis für die jährliche Pensionsanpassung

Für die Berechnung der jährlichen Pensionsanpassung wird die Summe aller Monatswerte des Verbraucherpreisindex (dzt. VPI 2010 auf Basis des Warenkorbes 2010) für den Zeitraum von August des Vorjahres bis Juli des der Anpassung vorausgehenden Jahres von der Statistik Austria errechnet und durch die Anzahl der Monatswerte (12) dividiert.
Das Ergebnis ist die Inflationsrate, die der Anpassung der Pensionen und Ruhebezüge von Bundesbeamten (dazu zählen auch die Pflichtschullehrer) zu Grunde zu legen ist.

Für die Pensionsanpassung 2015 ergibt dies 1,68 % gerundet 1,7 %


Pensionsanpassung für Landes(Beamten)-Pensionistinnen und -Pensionisten

Die Bundesregelung sieht generell eine Anpassung der Pensionen um 1,7 % vor, eine Sonderanpassung (Deckelung über 60 % der Höchstbeitragsgrundlage) nur für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Pensionisten, die erstmals 2011, 2012 oder 2013 eine Pension bezogen haben.
Das Land Steiermark hat für alle Pensionsempfänger, die über diesen 60 % der Höchstbeitragsgrundlage (ASVG ist gleich L-DBR: 2015 = € 4.650,-, davon 60 % = 2.790,-) liegen, eine Deckelung beschlossen, einen Fixbetrag von € 47,43.
Die Auszahlung der so angepassten Pensionen erfolgte mit 1. Jänner 2015..
Anmerkung: Pragm. Pflichtschullehrer im Ruhestand erhalten die Anpassung ihres Ruhebezuges nach dem Bundesrecht!


*) Erstmalige Anpassung von "Eigenpensionen":
Sowohl für Ruhebezüge im Beamtenpensionsrecht (z.B. § 41 (2) PG 1965) als auch für Pensionen aus der Pensionsversicherung (z.B. § 108h (1) ASVG) ist gesetzlich festgelegt, dass deren erstmalige Anpassung erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Beginn des Anspruches bzw. des dem Stichtag (§ 223 (2) ASVG) zweitfolgenden Jahres vorzunehmen ist.
Anmerkung: Ruhebezüge nach dem Beamtenpensionsrecht werden für den Monat im Voraus und jene aus der Pensionsversicherung für den Monat im Nachhinein angewiesen. Daher sind Ruhebezüge mit Anfall 1. Jänner bereits dem neuen, jene aus der Pensionsversicherung aber noch dem alten Jahr zuzurechnen.
Beispiele:
1. Beamtenpension - Anweisung am 30.12.2013 (Ruhebezug Jänner 2014) daher 1. Anpassung ab 1.1.2016
1. Pension aus der Pensionsversicherung - Anweisung am 30.12.2013 (Pension Dezember 2013)
daher 1. Anpassung ab 1.1.2015.

Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenpensionen: Die Versorgungsbezüge bzw. Hinterbliebenenpensionen bleiben von dieser aus Sicht der Bundesleitung ungerechten und benachteiligenden Regelung unberührt.



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Wappen Steiermark

Landesvertretung Pensionisten
GÖD Steiermark


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